HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
- Ab wann kann ich mit meinem Kind Babyschwimmen gehen?
- Ab dem Zeitpunkt wo der Nabel abgeheilt ist. Ausschalggebend ist hier die Wassertemperatur. Kann die Mama mal nicht ins Wasser, ist der Papa auch herzlich willkommen.
- Was soll ich zum Babyschwimmen mitbringen?
- eine ganz normale Badehose oder Badeanzug sind völlig ausreichend, Schwimmwindels haben leider zu viel Auftrieb
- zwei Handtücher für das Kind
- die persönlichen Badesachen, ein Bademantel ist fein und schützt die Eltern vor Erkältungen
- Wann darf ich nicht schwimmen gehen?
- bei Fieber, Infektionen
- bei Durchfall
- wenn Kind oder Elternteil eine ansteckende Krankheit haben
- Wie kann ich mein Kind auf das Babyschwimmen vorbereiten?
- eine Woche davor: leichtes Absenken der Badetemperatur
- unmittelbar davor: rechtzeitiges Eintreffen am Kursort um dem Kind die Möglichkeit zu geben neue Eindrücke (Licht, Hall, fremde Stimmen, Wasserplätschern,
etc.) zu sammeln
- eventuell den Wach-Schlafrhythmus des Kindes an die Kurszeiten anpassen oder noch besser die Kurszeit nach den Schlafbedürfnissen des Kindes wählen.
- Und wie steht´s mit der Wasserqualität?
- An allen unseren Kursorten wird die Wasserqualität regelmäßig überprüft. Der Chlorgehalt wird im Sinne der Babys und Kinder so gering wie möglich aber so hoch wie nötig gehalten. Aus diesem Grund bitten wir alle Erwachsenen im Sinne der Kleinen vor dem Wassergang gründlich zu duschen.
- Dürfen weitere Begleitpersonen mitkommen?
- Babyschwimmen ist eine Familienaktivität und sowohl Papa wie Oma und Opa sind herzlich Willkommen. Mit ins Wasser kann aber immer nur eine Begleitperson - Ausnahme: wenn genug Platz ist. Bitte die Kurslieterin/den Kursleiter fragen.
- Dürfen Fotos und Filme gemacht werden?
- Das Einverständnis der anderen Kursteilnehmer vorausgesetzt, ja!
- Ist es möglich, versäumte Kurseinheiten nachzuholen?
- Jeder Kurs beinhaltet neben den regulären Unterrichtseinheiten, der Kurslänge entsprechend viele zusätzliche Kurseinheiten, die als Gratiszugabe für den Krankheits- oder Urlaubsfall gelten. Im Glücksfall besteht die Möglichkeit öfter zu schwimmen als bezahlt. Darüber hinaus ist das Nachholen versäumter Kurseinheiten leider nicht möglich.